AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen
- Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Vereinbarung in Textform zustande.
- Inhalt der Angebote, Haftung
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweils im Angebot angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer und Verkäufer eine Provision in unten genannter Höhe zu zahlen.
- Weitergabeverbot
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angebote und Nachweise des Maklers streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Dritte sind auch Familienangehörige, Gesellschafter und/oder Vertreter oder Vertretungsorgane des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber gesellschafts-rechtlich verbundene Unternehmen.
Gibt der Auftraggeber das Angebot bzw. den Nachweis an einen Dritten weiter und schließt dieser das nachgewiesene Geschäft ab, so schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Provision.
Diese Klausel ist nach einer Entscheidung des BGH (NJW 1987, 2431) zulässig.
- Erlaubte Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
- Provisionshöhe
Die Provision bemisst sich wie folgt:
für Verbraucher bei einer Vertragssumme
bis 50.000 €: 1.785,- € inkl. 19 % USt.,
ab 50.000 €: 3,57 % vom Kaufpreis inkl. USt.
jeweils zu zahlen vom Käufer und Verkäufer.
für Unternehmen bei einer Vertragssumme
bis 50.000 €: 3.000,- € zuzüglich 19 % USt. = 3.570,- €,
ab 50.000 €: 6 % vom Kaufpreis zuzüglich 19 % USt.
zu zahlen vom Käufer.
Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig.
- Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschadenerleidet oder sein Leben verliert.
- Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz des Maklers.